Lärm

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In der Rubrik Arbeitsmedizinische Vorsorge finden Sie Informationen zum Audiomobil der BG RCI.

Über das Prämiensystem können Maßnahmen prämiert werden, die eine Verbesserung der Lärm- und Staubprävention zur Folge haben! Informationen


Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

Am 9. März 2007 ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) in Kraft getreten. Sie bildet für Lärm- und Vibrationsexpositionen mit Umsetzung von zwei EG-Richtlinien einen gemeinsamen Rechtsrahmen: Bei Lärmexpositionen werden wesentliche Bestimmungen der erstmals 1974 erlassenen Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B3) weitergeführt, die in 1990 die erste EG-Richtlinie "Lärm" in nationales Recht umsetzte. Mit In Kraft Treten der LärmVibrationsArbSchV wurde die bisher gültige UVV "Lärm" (BGV B3) außer Kraft gesetzt.

Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)

Mit den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) wird die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Lärm und/oder Vibrationen, der Messung von Lärm und Vibrationen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen konkretisiert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet die TRLV zum Download an.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Lärm - Häufig gestellte Fragen und Antworten, Fachinformationen zu Gefährdungsermittlung, Lärmprävention inkl. Auswahl und Einsatz von Gehörschutz, arbeitsmedizinische Vorsorge, Handlungsanleitungen in Normen - finden Sie auch auf der Seite www.bg-laerm.de.