Aufwendungen
In der Diskussion um die Effizienz der gesetzlichen Unfallversicherung ist es wichtig, ihre wesentlichen Ausgabenblöcke im Einzelnen zu kennen und zu analysieren. Für die gewerbliche Unfallversicherung verteilen sich die Kernausgaben (Aufwendungen und Kosten, aber ohne Anteil für Lastenausgleich und Insolvenzgeld) bei schematischer Darstellung wie folgt:
- rund 60 % der Leistungen entfallen auf Rentenzahlungen infolge von Versicherungsfällen, die eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zur Folge haben
- etwa 20 % werden für die Rehabilitation von Versicherten infolge von Versicherungsfällen aufgewendet
- ca. 10 % entfallen auf Leistungen der Prävention
- die restlichen rund 10 % bestehen in Verwaltungs- und Verfahrenskosten.

Kostenverteilung der gesetzlichen Unfallversicherung
An dieser Ausgabenstruktur ist erkennbar, dass die Möglichkeiten einer noch günstigeren Leistungserbringung sehr begrenzt sind. Etwa 80% der Ausgaben sind Versicherungsleistungen, deren Umfang gesetzlich vorgegeben ist, und der größte Leistungsblock der Renten ist kurz- oder mittelfristig nicht wesentlich beeinflussbar. Es handelt es sich bei Weitem nicht nur um Renten neueren Datums, sondern auch um Leistungen, die ihren Ursprung in weit zurückliegenden Zeiträumen haben. Ein großer Teil der Renten stammt bei der Steinbruchs-BG aus Versicherungsfällen, die in den 70er und 80er Jahren eingetreten sind, aber auch Leistungsfälle aus den 60er- und 50er-Jahren sind noch stark vertreten. Alle diese Renten werden nicht nur bis zum Renteneintrittsalter der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern bis zum Lebensende weiter gezahlt, unter Umständen sind danach, sofern der Tod des Versicherten Folge des Versicherungsfalls war, auch Hinterbliebenenrenten zu leisten. Aus diesem Grund resultiert aus dem Rückgang der Versichertenzahlen und der Versicherungsfall-Zahlen nur mit großer zeitlicher Verzögerung ein spürbarer Rückgang der Rentenleistungen und damit ein Sinken der Beiträge.
Durch die einzelne Berufsgenossenschaft beeinflussbar sind vor allem die Ausgabenhöhe für Präventionsleistungen. Jedoch muss klar sein, dass Einsparungen in diesem Bereich nur mit (überproportionalen) Mehrausgaben für Renten und Rehabilitation erkauft werden können, ein Ergebnis, dass weder wirtschaftlich noch in anderer Hinsicht gewollt sein kann.
siehe auch Die Privatisierungsdebatte
