Prävention

Eine alte Regel der Berufsgenossenschaften besagt: "Unfälle verhüten ist besser als Unfälle vergüten." Seit ihrem Bestehen haben die Berufsgenossenschaften ein differenziertes System der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz (Prävention) geschaffen:

  • Vorschriften- und Regelwerk,
  • Technische Aufsicht,
  • sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung,
  • Ausbildung.

Das Vorschriftenwerk besteht aus den Unfallverhütungsvorschriften. Diese werden von den Selbstverwaltungsorganen der Berufsgenossenschaften erlassen. Einige Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) gelten für alle Branchen, zum Beispiel UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1), UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3). Andere UVVen sind auf bestimmte Maschinen, Einrichtungen, Arbeitsverfahren oder Branchen zugeschnitten. Die Unfallverhütungsvorschriften dienen auch der Umsetzung staatlicher Gesetze. Verstöße gegen Bestimmungen der UVVen können mit Bußgeld geahndet werden.

Im Rahmen der BG-weiten Bemühungen zur Deregulierung hat die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft zum 01.01.2004 auf einen Schlag 28 der 43 Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt und damit 2/3 der anzuwendenden Paragrafen gestrichen. Stattdessen wurde ein leicht verständliches, praxisnahes Branchenhandbuch erarbeitet, dass ergänzend zu den Regeln, Merkblätter und arbeitsplatzbezogenen Schriften die Umsetzung von abstrakten Arbeitsschutzzielen in den Betrieben erleichtern.

Jede Berufsgenossenschaft verfügt über einen Technischen Aufsichtsdienst (TAD). Die Mitarbeiter des TAD, die Technischen Aufsichtsbeamten, kommen aus der betrieblichen Praxis; sie sind erfahrene, in der Prävention besonders geschulte Fachleute. Sie sehen es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben an, die Betriebe in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten.

Weitere Aufgaben der Technischen Aufsichtsbeamten:

  • Sie überwachen die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften in den Betrieben.
  • Sie arbeiten an der Entwicklung sicherheitstechnischer Regelungen und Normen in Deutschland und in der Europäischen Union mit.
  • Sie beraten über die Fachausschüsse der Berufsgenossenschaften Hersteller bei der Lösung sicherheitstechnischer und ergonomischer Probleme.
  • Sie sind beteiligt an der sicherheitstechnischen Prüfung von Geräten.
  • Bei einer Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit ermitteln sie an den bisherigen Arbeitsplätzen des Betroffenen die vorgelegenen Gefährdungen.
  • Sie sind als Dozenten im Ausbildungswesen der Berufsgenossenschaften, an Fachhochschulen und Universitäten tätig.

Wissen schützt. Nur wer eine Gefahr kennt, kann ihr begegnen. Doch die Erfahrung lehrt, dass es nicht genügt, das Wissen nur zu vermitteln. Die Beschäftigten müssen auch motiviert werden, ihr Wissen anzuwenden und sich im Betrieb sowie auf dem Arbeitsweg sicherheitsbewusst zu verhalten. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind deswegen ohne Ausbildung, Information und Motivation nicht denkbar. Die Berufsgenossenschaften haben ein tiefgestaffeltes Ausbildungssystem entwickelt. Aus- und fortgebildet werden

  • Sicherheitsfachkräfte,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Unternehmer und Führungskräfte,
  • Betriebsräte und
  • Mitarbeiter.
Tafel: 2507 Tage ohne meldepflichtigen Arbeitsunfall