Idee und Ausgestaltung der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland

Die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft ist eine von zurzeit 12 gewerblichen Berufsgenossenschaften, die neben den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (vor allem den Unfallkassen der Länder sowie den Gemeinde-Unfallversicherungsverbänden) den größten Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung ausmachen. Bei ihnen sind etwa 42 Mio. Arbeitnehmer in ca. 3 Mio. Unternehmen gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Arbeitnehmer müssen sich bei Eintritt eines solchen Versicherungsfalls, der regelmäßig dem Einflussbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist, nicht mit diesem auseinandersetzen, sondern können Ansprüche bei ihrer Berufsgenossenschaft anmelden. Dieses sog. Prinzip der Haftungsersetzung bezweckt die Wahrung des Betriebsfriedens, der bei Streitigkeiten über Verursachung oder Verschulden von Versicherungsfällen nachhaltig gestört würde. Zudem schützt es den Unternehmer - gerade in kleinen und mittleren Unternehmen - bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten vor hohen und eventuell existenzbedrohlichen Schadensersatzforderungen.

Mit der Haftungsersetzung zugunsten des Arbeitgebers geht einher, dass er - anders als in den sonstigen Zweigen der Sozialversicherung - den gesamten Beitrag zur Unfallversicherung zahlt, d.h. es gibt keinen Arbeitnehmeranteil. Die zweite Idee der gesetzlichen Unfallversicherung ist das soziale Schutzprinzip: Der Versicherte soll unabhängig vom Verschulden Versicherungsschutz gegen Gefahren bekommen, die in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, wenn der Personenschaden ursächlich auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist. Dieses System ist den Grundsätzen der zivilrechtlichen Gefährdungshaftung, wie sie im Bereich der Technik und des Verkehrs besteht, stark angenähert und beruht auf demselben Motiv, nämlich dem Schutz des Unfallopfers vor einem elementaren Lebensrisiko.

Absicherung gegen die Risiken am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin gibt es in vielen Ländern. Das Besondere am deutschen Unfallversicherungssystem ist:

  • die Unfallverhütung (Prävention),
  • die Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft (Rehabilitation)
  • die Gewährung von Renten
liegen in einer Hand - nämlich bei den Berufsgenossenschaften. Der Vorteil dieser Konzeption liegt in dem Anreiz zur Prävention: Jeder verhütete Unfall erspart nicht nur menschliches Leid, sondern spart auch Kosten - Geld, dass bei den Mitgliedsunternehmen nicht erhoben werden muss. So ist der durchschnittliche Beitrag der Berufsgenossenschaften langfristig rückläufig, ohne dass hierfür - anders als in den anderen Zweigen der Sozialversicherung - Leistungen hätten gekürzt werden müssen. Der Gedanke der Prävention, der in anderen Bereichen wie der gesetzlichen Krankenversicherung erst seit neuestem verstärkt verfolgt wird und der Privatversicherungswirtschaft nahezu unbekannt ist, hat bei den Berufsgenossenschaften eine lange Geschichte. Ein zusätzlicher Vorteil des integrierten Konzepts ist die Branchengliederung der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Auf diese Weise können sich die Präventionsabteilungen der Berufsgenossenschaften auf branchentypische Unfallquellen konzentrieren und bei Überschneidungen und branchenübergreifenden Gefahren von der Spezialisierung anderer Berufsgenossenschaften profitieren. Das Konzept "Alles aus einer Hand" ist so überzeugend, dass es auch im Systemwettbewerb innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und darüber hinaus weltweit Gehör und Anerkennung findet.

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