Prämiengruppe 7
Umsetzung erfolgreicher Maßnahmen zur Staub- oder Lärmprävention
Es werden Maßnahmen prämiert, die eine dauerhafte Verbesserung der Lärm- oder Staubsituation und eine langfristig gesicherte Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte in lärm- und staubintensiven Produktionsbereichen zur Folge haben. Prämien werden gewährt für:
- Erstellung eines Experten-Gutachtens zur betriebsspezifischen Lärm- oder Staubsituation am Arbeitsplatz durch eine sachkundige, unabhängige Stelle.
- im Gutachten nachgewiesene langfristig gesicherte Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte
- Umsetzung von Maßnahmen (ggf. im Gutachten empfohlen) zur Verbesserung der Lärm- und Staubsituation
- Beschaffung von individuellem Gehörschutz (Otoplastiken)
Bitte beachten Sie: Messungen zum Nachweis der Grenzwerte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz können im Rahmen des Prämiensystems nicht berücksichtigt werden, da die Aussage und Zielsetzung eine andere ist als die von Expositionsmessungen zur Beurteilung von Arbeitplätzen und Tätigkeiten.
Prämienhöhe "Experten-Gutachten"
| Grundprämie |
50% der Gutachtenkosten |
| Höchstprämie |
10.000 Euro |
Prämienhöhe "Grenzwertunterschreitung"
| Grundprämie |
20% des letzten Beitrags zur BG |
| Höchstprämie |
20.000 Euro |
Prämienhöhe "Maßnahmenumsetzung"
| Grundprämie |
20% der nachgewiesenen
Netto-Fremdkosten |
| Höchstprämie |
20.000 Euro |
Beispiel: Erstellung eines Lärmgutachtens inklusive Messungen und Empfehlungen zur Lärmminderung
| Nachgewiesene Fremdkosten lt. Rechnung |
4.500 Euro |
| Gesamtprämie 50% |
2.250 Euro |
Beispiel: Naturwerkstein-Unternehmen mit 39 Mitarbeitern, Unterschreitung der Staubgrenzwerte bei der Granitbe- und -verarbeitung
| Letzter BG-Jahresbeitrag |
62.500 Euro |
| Gesamtprämie 20% |
12.500 Euro |
Beispiel: Umrüstung eines Betonsteinfertigers auf lärmarme Verdichtung
| Nachgewiesene Fremdkosten lt. Rechnung |
130.000 Euro |
| 20% der Fremdkosten |
26.000 Euro |
| Gesamtprämie (Höchstprämie) |
20.000 Euro |
Weiterführende Informationen
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